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AGB

Liebe Kundin, lieber Kunde,

die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte lesen Sie unsere Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

1. Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder mündlich angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen verbindlich sind und bei Rücktritt entsprechende Rücktrittsgebühren anfallen. Die vollständigen jeweiligen Geschäftsbedingungen stehen Ihnen in unserem Büro zur Verfügung. Diese Bedingungen werden bei der Anmeldung anerkannt.

2. Teilnehmerkreis
Sofern bei den einzelnen Angeboten Teilnehmerbeschränkungen genannt werden, sind diese bindend und Grundlage der Reise(-anmeldung). Der Anmeldende übernimmt die Gewähr dafür, dass die in der Anmeldung gemachten Angaben richtig und vollständig sind und erkennt an, dass falsche oder fingierte Angaben jederzeit zum ersatzlosen Ausschluss von der entsprechenden Reise führen und/oder Schadensersatzansprüche der beteiligten Fluggesellschaften bzw. Reiseveranstalter oder Vermittler entsprechend der Schadensersatzpauschalen unter Umbuchung/Rücktritt auslösen.

3. Zahlung
Zusammen mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, jedoch mind. € 100,- es sei denn, dass bei der betreffenden Reise andere Beträge genannt werden. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 21 Tage vor Abreise zahlbar, d.h. dass der betreffende Betrag bis zu diesem Termin bar in unserem Büro eingezahlt oder unserem Konto gutgeschrieben sein muss. Die Reiseunterlagen liegen in der Regel 7 bis 10 Tage vor Abreise bei uns zur Abholung bereit. Bei abweichenden Zahlungsbedingungen der Veranstalter gelten diese. Hat die Erfüllung des Vertrages infolge des Verzuges des Kunden für den anderen Teil kein Interesse, z.B. weil gesetzliche, behördliche oder vertragliche Anmelde- oder Zahlungsfristen abgelaufen sind, so kann dieser vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

Ansonsten gilt: Kommt der Kunde mit Zahlungen, bei Vereinbarung von Teilzahlungen, mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, so können wir schriftlich eine Nachfrist von einer Woche setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlagen. Steht uns Schadensersatz zu, so berechnet sich dieser nach den unter Umbuchung/Rücktritt festgelegten Pauschalen.

Alle Zahlungen – auch Bezahlungen für Rücktritts- oder Umbuchungsgebühren – sind ausschließlich an uns zu zahlen. Zahlungsverzug berechtigt den Reiseveranstalter bzw. den Flugveranstalter zur Stornierung der Reise. Die Reiseunterlagen können erst nach Zahlung des gesamten Reisepreises ausgehändigt bzw. angefordert werden.

4. Umbuchung/Rücktritt
Umbuchungenn werden als Rücktritte, verbunden mit einer Neuanmeldung behandelt, wobei die jeweils jeweils fälligen Rücktrittsgebühren für die stornierte Reise an uns zu zahlen sind.
Jeder gebuchte Kunde hat innerhalb der gesetzlichen Vorschriften das Recht, von der gebuchten Reise zurückzutreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne daß die gesetzlichen Voraus-setzungen vorliegen, dann hat er die unten aufgeführten Rücktrittsgebühren bzw.  Schadensersatzpauschalen zu begleichen. Für den Rücktritt ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter erforderlich, wobei das Eingangsdatum der Erklärung bei der Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter als Datum der  Rücktrittserklärung gilt. Als Rücktritt gilt außerdem: Nichtantritt der Reise, Ausschluß vor der Reise wegen unvollständiger, erschlichener oder fingierter Unterlagen sowie Einreiseverweigerung durch Grenzbehörden. Soweit für die einzelnen Angebote keine anderen Rücktrittsfristen und -gebühren genannt werden, gelten je nach Reiseart folgende Bedingungen:

4.1. Pauschalreise
Bei Pauschalreisen gelten grundsätzlich die Bestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

4.2. Campingflüge und Linienflüge zu Sondertarifen
Bei Campingflügen und Linienflügen zu Sondertarifen gelten grundsätzlich die Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters/Tickethändlers und der jeweiligen Fluggesellschaft.

4.3. Pauschalreisen, Hotelarrangement, Campingflüge, Linienflüge und Linienflüge zu Sondertarifen sowie Fährpassagen.
Bearbeitungspauschalen bei Stornierungen für das Reisebüro pro Person bei einem Reisepreis:

bis € 250,- : € 30,-
bis € 500,- : € 60,-
bis € 1000,- : € 100,-
ab € 1000,- : 10% des Reisepreises

(Hinzu kommen die Stornokosten des Reiseveranstalters/Tickethändlers pro Person)

Wird der Kunde auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so richtet sich dieser nach den obigen Pauschalen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir, die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter einen höheren, der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Wir weisen darauf hin, daß sich die Fluggesellschaft und der Reiseveranstalter bei Gruppen, die sich für eine Reise anmelden, einzelvertraglich gesonderte Rücktritts-bedingungen vorbehalten. Alle Rücktrittsgebühren sind sofort fällig und zahlbar an uns.

Bearbeitungspauschalen bei Umbuchungen für das Reisebüro pro Person bei einem Reisepreis:

bis € 250,- : € 15,-
bis € 500,- : € 30,-
bis € 500,- : € 50,-

(Hinzu kommen die Umbuchungsgebühren des Reiseveranstalters/Tickethändlers pro Person)

Bei Reisen, die einen Gesamtpreis von €250,- oder weniger haben, wird eine Buchungspauschale in Höhe von € 15,- erhoben.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Rücktritt durch die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter
Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter haben unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere durch sein Verhalten gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise nach Vertragsabschluß infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

c) bis 21 Tage vor Abreise, wenn für die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter die Pflicht, die Reise durchzuführen, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenzen, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, daß die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter die dazu führenden Gründe zu vertreten hat. Kündigt die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter den Vertrag nach a), dann verfällt der volle Reisepreis. Tritt die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter gemäß b) oder c) vom Vertrag zurück, so werden dem Reisenden alle eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitere Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhält der Reisende vom Reisepreis den Teil zurück, der den gesparten Aufwendungen entspricht.

6. Änderungen
Alle Zeitangaben sind Ortszeiten und unverbindlich.Verbindlich sind ausschließlich die im Originalticket eingetragenen Zeiten. Auf Flugzeiten (- änderungen) haben wir keinen Einfluß. änderungen sind den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern vorbehalten. Wir weisen darauf hin, dass sich die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter aufgrund von internationaler Abkommen das Recht vorbehalten, bereits bestätigte Preise zu ändern, oder bereits ausgegebene Tickets vor Abflug nachzubelasten, da in jedem Fall der Tarifpreis des Abflugtages international ausschließlich gültig ist.

6.1. Bei falscher Preisberechung auf der Anmeldung hat der auf der Prospektbeschreibung basierende Preis der Computerbestätigung Gültigkeit.

6.2. Wenn sich bei eigenen Veranstaltungen nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen (Devisen-Wechselkurs, Beförderungstarife, -preise, Hafengebühren, Steuern) ergeben, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisepreis bis max. 5% zu erhöhen. Bei Preiserhöhungen kann der Kunde kostenlos von der Reise zurücktreten.

7. Mitwirkungspflicht
Im Schadensfall und bei Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Alle Ansprüche sind innerhalb einer Ausschlußfrist von vier Wochen nach der vorgesehenen Beendigung der Reise der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter schriftlich anzuzeigen. Alle Ansprüche verjähren sechs Monate nach der vorgesehenen Beendigung der Reise. Schäden oder Verlust am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter anzuzeigen, die/der darüber eine schriftliche Bestätigung auszustellen hat, welche Anspruchsvoraussetzung ist. Hieraus resultierende Ansprüche müssen innerhalb von sieben Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter angezeigt werden.

8. Sonstiges
Bei allen Auslandsflügen ist der Kunde verpflichtet, sich den Rückflug spätestens 24 Stunden vor Abflug vom zuständigen Büro der Fluggesellschaft bestätigen zu lassen, dasselbe gilt für Flugunterbrechungen auf dem Hinflug. Wird diese Bestimmung nicht beachtet, besteht kein Beförderungsanspruch. Bei Flugreisen muß sich der Kunde 90 Minuten vor Abflug im Flughafen befinden. Für die Einhaltung aller Paß-, Visa-, Devisen- Zoll- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Das gilt auch für das Mitführen aller für die Reise notwendigen Unterlagen. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben, gehen zu lasten des Reisenden. Alle Auskünfte unseres Büros erfolgen nach besten Wissen, aber ohne Gewähr. Alle rechtzeitig bestellten Reiseunterlagen sind spätestens 3 Tage vor Reisebeginn abholbereit und liegen in unserem Büro vor. In Ausnahmefällen kann, rechtzeitiger Eingang der Restzahlung vorausgesetzt, das Zusenden der Unterlagen auf Kosten und Gefahr des Reisenden erfolgen. In Einzelfällen und bei kurzfristigen Buchungen erhält der Reisende in aller Regel nur einen Voucher, den er am Flughafen, im Bus oder am Urlaubsort gegen die dort hinterlegten Originalunterlagen austauschen muss.

Als Kunde sind Sie damit einverstanden, dass die persönlichen Daten von Ihnen und den angemeldeten Personen zu elektromagnetischen Datenverarbeitung verwendet werden, soweit dieses der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung dient.

9. Gerichtsstand Walsrode

Magical Travel Reisebüros und Handelsgesellschaft mbH
Großer Graben 10, 29664 Walsrode

Image by prostooleh on Freepik

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